Mitgliederversammlung mit Wahlen und Satzungsänderung

Der Gesamtvorstand des MTK hat auf seiner Sitzung am 19. Februar beschlossen, die diesjährige Mitgliederversammlung am Donnerstag, 19. März, um 19 Uhr im Vereinsheim abzuhalten. Die Einladung ist fristgerecht unter anderem auf dieser Webseite veröffentlicht worden.

Die Tagesordnung sieht Wahlen und eine Satzungsänderung vor. Die zu wählenden Posten sowie die Vorschläge zur Satzungsänderung werden im Folgenden detailliert aufgeführt. Im Einzelnen gliedert sich die Tagesordnung wie folgt.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung, Begrüßung, Grußworte
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Genehmigung der Tagesordnung
  4. Ehrungen
  5. Berichte des Vorstandes, der Geschäftsführerin
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Entlastung des Vorstandes
  8. Wahlen
    a) Vorsitzende/r Verwaltung
    b) Vorsitzende/r Öffentlichkeitsarbeit
    c) Öffentlichkeitsreferent/in
    d) Turn- und Sportwart/in 
  9. Genehmigung des Haushaltsplanes 2026
  10. Satzungsänderung
    a) §3 Beendigung der Mitgliedschaft
    b) §11 Nr. 2 Geschäftsführender Vorstand
    c) §15 Wahlen
  11. Anträge/Verschiedenes/Bekanntgaben

Wahlen:

Gemäß der aktuellen Satzung des MTK mit Stand vom April 2022 sind in den geraden Jahren für den Geschäftsführenden Vorstand die Ämter Vorsitzende/r Verwaltung, Vorsitzende/r Öffentlichkeitsarbeit, Öffentlichkeitsreferent/in und Turn- und Sportwart/in neu zu wählen.
Zudem sind derzeit die 2027 neu zu wählenden Ämter Vorsitzende/r Turnen und Sport sowie Schatzmeister/in vakant und können kommissarisch für ein Jahr besetzt werden.

Kandidaten können sich beim Vorstand melden und/oder direkt aus der Versammlung heraus vorgeschlagen und gewählt werden.

Satzungsänderung:

  1. Die außerordentliche Mitgliederversammlung vom 4. September 2025 hat beschlossen, Kurzmitgliedschaften aus der Beitragsstruktur zu entfernen. Im Gegenzug sollte die Kündigungsfrist verkürzt werden. Dazu bedarf es einer Änderung der aktuellen Satzung. Der Gesamtvorstand hat auf seiner Sitzung vom 19. Februar 2026 einstimmig beschlossen, der Mitgliederversammlung folgende Satzungsänderung zur Abstimmung vorzuschlagen:

    §3 Beendigung der Mitgliedschaft
    Nr. 2 Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderhalbjahres unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zulässig.

    wird geändert in

    Nr. 2 Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zulässig.

    Nr. 3 Die zeitlich begrenzte Mitgliedschaft ist möglich, wenn mit dem Aufnahmeantrag das Ende der Mitgliedschaft festgelegt wird. Der Beitrag richtet sich nach der Dauer der Mitgliedschaft. Als Mindestbeitrag ist ein Halbjahresbeitrag und die Aufnahmegebühr zu entrichten. Beitrag und Aufnahmegebühr sind mit dem Aufnahmeantrag zu entrichten.

    entfällt ersatzlos.

  2. Der Gesamtvorstand hat auf seiner Sitzung vom 19. Februar 2026 einstimmig beschlossen, das Modell der drei gleichberechtigten Vorsitzenden-Ämter aufzulösen, da sich zu wenige Kandidaten finden, die an vorderster Linie einem Verein voranstehen wollen. Stattdessen soll das Modell der/des Vorsitzenden mit zwei gleichberechtigten Stellvertreter/innen eingeführt werden. Die jährlich alternierenden Wahlen einer Hälfte des Geschäftsführenden Vorstands sollen geändert werden in zweijährige Wahlen des gesamten Geschäftsführenden Vorstands. Daher hat der Gesamtvorstand beschlossen, der Mitgliederversammlung folgende Satzungsänderung zur Abstimmung vorzuschlagen:

    §11 Vorstand
    Nr. 2 Der Geschäftsführende Vorstand besteht aus
    a) der/dem Vorsitzenden Verwaltung,
    b) der/dem Vorsitzenden Turnen- und Sport,
    a) der/dem Vorsitzenden Öffentlichkeitsarbeit,
    b) der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer,
    a) der Öffentlichkeitsreferentin/dem Öffentlichkeitsreferenten,
    b) der Schatzmeisterin/dem Schatzmeister,
    a) der Turn- und Sportwartin/dem Turn- und Sportwart und
    b) der Schriftwartin/dem Schriftwart.
    Die Vorsitzenden sind im Vorstand gleichberechtigt.

    wird geändert in

    Nr. 2 Der Geschäftsführende Vorstand besteht aus
    der/dem Vorsitzenden,
    den zwei stellvertretenden Vorsitzenden,
    der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer,
    der Öffentlichkeitsreferentin/dem Öffentlichkeitsreferenten,
    der Schatzmeisterin/dem Schatzmeister,
    der Turn- und Sportwartin/dem Turn- und Sportwart und
    der Schriftwartin/dem Schriftwart.
    Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden sind im Vorstand gleichberechtigt.

    Nr. 3 Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die drei gleichberechtigten Vorsitzenden sowie die Schatzmeisterin/der Schatzmeister und die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jede/Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Verbindlichkeiten und Verfügungen, die den Betrag von 1.000,00 Euro überschreiten, dürfen nur von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam eingegangen werden.

    wird geändert in

    Nr. 3 Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die/der Vorsitzende, die beiden stellvertretenden Vorsitzenden sowie die Schatzmeisterin/der Schatzmeister und die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jede/Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Verbindlichkeiten und Verfügungen, die den Betrag von 1.000,00 Euro überschreiten, dürfen nur von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam eingegangen werden.

    Nr. 4 Eine/Einer der Vorsitzenden beruft und leitet die Sitzungen des Gesamtvorstandes und des Geschäftsführenden Vorstandes.

    wird geändert in

    Nr. 4 Die/der Vorsitzende oder eine/einer der stellvertretenden Vorsitzenden beruft und leitet die Sitzungen des Gesamtvorstandes und des Geschäftsführenden Vorstandes.

    §15 Wahlen
    Nr. 3 Die Mitglieder gem. § 11.2 a) werden in den geraden Jahren und die Mitglieder gem. §11.2 b) werden in den ungeraden Jahren gewählt.

    entfällt ersatzlos.

3. Die Satzungsänderung tritt frühestens mit Eintragung in das Vereinsregister durch das zuständige Amtsgericht in Kraft. Bis dahin setzt sich vor allem der Vorstand aus den in der Satzung in der Fassung vom April 2022 benannten Posten zusammen.

Eike Bruns